für eine Digitalagentur (B2B)
Version: 1.2
Stand: 07.01.2026
Remmers Media Digital Agentur
Adolf-Ahlers-Str. 4, 26427 Esens
Remmers Media – Adolf-Ahlers-Str. 4 – 26427 Esens
FOTO. VIDEO. MARKETING.
www.remmers-media.de – info@remmers-media.de§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Remmers Media Digital Agentur, Einzelunternehmen, Adolf-Ahlers-Str. 4,
26427 Esens (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Die Agentur erbringt Dienstleistungen und/oder Werkleistungen insbesondere in
folgenden Bereichen:
○ Webdesign & Webentwicklung
○ Online-Marketing, Performance Marketing
○ SEO / SEA
○ Social Media Management
○ Branding & Grafikdesign
○ Content-Erstellung (Text, Bild, Video)
○ Software- & App-Entwicklung
○ Hosting, Wartung & Support
○ Beratung & Strategie
○ 3D-Scan von Modellen inkl. digitaler Weiterverarbeitung
2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder einer individuellen Vereinbarung.
3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
§ 3 Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt durch:
○ schriftliche Annahme eines Angebots (z. B. per E-Mail),
○ Online-Beauftragung oder
○ individuelle Vereinbarung
zustande.
2. Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung erfolgt auf Festpreisbasis, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Überschreitungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden mit einem
Stundensatz von 95,00 € netto berechnet.
3. Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
4. Bei projektbasierter Arbeit ist eine Vorauszahlung von mindestens 50 % der
Auftragssumme vor Projektbeginn fällig.
5. Rechnungen werden digital gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Sondervereinbarungen werden auf den Rechnungen ausgewiesen.
6. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die Leistung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Daten, Zugänge und Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
Feedback, Freigaben und Mitwirkungen haben spätestens innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Verzögert sich das Projekt aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verschiebt sich die Fertigstellung auf unbestimmte Zeit.
Mehrkosten, die durch verspätete Mitwirkung entstehen, können gesondert berechnet werden.
§ 5.1 Ausfall- und Stornoregelung für Drehtage
1. Vereinbarte Drehtage (z. B. für Foto-, Video- oder Contentproduktionen) sind verbindlich.
2. Sagt der Kunde einen vereinbarten Drehtag bis 48 Stunden vor Drehbeginn ab, ist die Agentur berechtigt, 50 % der vereinbarten Vergütung für den betreffenden Drehtag in Rechnung zu stellen.
3. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor Drehbeginn, sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
4. Maßgeblich für die Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Absage bei der Agentur.
5. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Subunternehmer, Technik, Location, Reisekosten) sind unabhängig von der Stornierung vollumfänglich zu erstatten.§ 6 Werkleistungen & Abnahme
1. Sofern Werkleistungen vereinbart sind, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme.
2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
○ der Kunde die Leistung freigibt oder
○ keine Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung angezeigt werden.
3. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Nutzungsrechte & Referenzen
1. Der Kunde erhält inhaltlich unbegrenzte Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen.
2. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Kunden über.
3. Die Agentur ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zeitlich unbegrenzt als Referenz (z. B. Website, Social Media, Präsentationen) zu nutzen.
4. Lizenzen (z. B. Stockmaterial, Software) werden einmalig projektbezogen erworben. Eine Weiterlizenzierung oder Mehrfachnutzung ist ausgeschlossen.
5. Beim 3D-Scan versichert der Kunde, dass er über alle erforderlichen Rechte an den gescannten Objekten verfügt. Der Scan darf ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
§ 8 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme.
2. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden.
3. Die Agentur ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.4. Keine Gewährleistung besteht für:
○ Änderungen durch den Kunden oder Dritte,
○ unsachgemäße Nutzung,
○ Drittsoftware oder externe Systeme.
§ 9 Haftung
1. Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme.
3. Keine Haftung besteht für:
○ Leistungen von Drittanbietern (z. B. Google, Meta, Hostinganbieter),
○ rechtliche Zulässigkeit von Kundinhalten,
○ Datenverluste bei fehlender Datensicherung durch den Kunden.
4. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 10 Laufzeit & Kündigung
1. Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
2. Laufende Verträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.§ 11 Subunternehmer
1. Die Agentur ist berechtigt, Subunternehmer regelmäßig in Projekte einzubinden.
2. Die Agentur bleibt Vertragspartner des Kunden.
§ 12 Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlichen Informationen.
2. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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